Beitragsordnung des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V. in der angepassten Fassung vom 25.11.2021.
Für die ordentliche Mitgliedschaft (Organisationen) wird ein Jahresbeitrag in Höhe von mindestens 120 € erhoben. Personengesellschaften und juristische Personen haben die Möglichkeit die Höhe ihres Beitrages selbst festzulegen. Als Entscheidungskriterium soll primär der Umsatz dienen. Zusätzlich kann das Alter der Organisation betrachtet werden. Pro Organisation werden im Durchschnitt 300 € benötigt. Die untenstehende Tabelle wird den ordentlichen Mitgliedern dabei als Orientierungshilfe gegeben:
Mit dieser Art der Festlegung der Beitragshöhe soll erreicht werden, dass ordentliche Mitglieder den Betrag zahlen, den sie tragen können. Es wird darauf vertraut, dass sich alle Beteiligten ehrlich anhand ihrer Möglichkeiten einschätzen.
Die genannten Beiträge beziehen sich auf einen Beitritt in der ersten Hälfte des laufenden Kalenderjahres. Mitgliedern, die nach dem 30. Juni aufgenommen werden, wird für das verbleibende Jahr die Hälfte des Jahresbeitrages in Rechnung gestellt. Die Höhe des Beitrages gilt immer für ein Kalenderjahr und darf dann neu festgelegt werden.